KI-Richtlinien von BUSSI Magazine

Sie orientieren sich an den KI-Guidelines des ORF und an der KI-Verordnung der EU, übersetzt auf die Größe und die Themen einer kleinen Redaktion. Sie gelten für alle, die Inhalte für BUSSI Magazine produzieren: die Redaktion, freie Autor:innen, Fotograf:innen und Videograf:innen sowie Partner:innen in Kooperationen.


1. Unsere Grundsätze

  • Der Mensch entscheidet. Am Anfang und am Ende jeder KI-Anwendung steht eine Person aus der Redaktion. Kein Beitrag geht ungeprüft online.
  • Die Verantwortung bleibt bei uns. Für Richtigkeit, Auswahl und Ton haftet die Person, die den Beitrag zeichnet, unabhängig davon, welche Tools dabei geholfen haben.
  • KI ersetzt keinen Journalismus. Vor Ort sein, selbst fragen, selbst fotografieren und filmen: Das ist der Kern von BUSSI und bleibt es.
  • KI ist kein Selbstzweck. Wir fragen bei jedem Einsatz, ob er den Beitrag besser macht oder uns Zeit für Recherche freispielt. Nur weil etwas technisch geht, machen wir es nicht.
  • Ihr müsst nie zweifeln. Wenn bei uns ein Foto, ein Video oder ein Zitat steht, dann ist es echt. Oder wir schreiben deutlich dazu, dass es das nicht ist.

2. Transparenz und Kennzeichnung

Wir kennzeichnen KI-Einsatz dort, wo er den Charakter eines Inhalts verändert. Wo sie nur Verwirrung stiften würde, lassen wir sie weg.

Was wir kennzeichnen

  • Bilder, Videos und Töne, die ganz oder in wesentlichen Teilen von KI erzeugt oder verändert wurden. Der Hinweis („KI-Bild“, „KI-Video“, „KI-Stimme“, „KI-Musik“) steht unmittelbar beim Element, nicht erst im Abspann, im Impressum oder am Ende der Bildstrecke.
  • Texte, die ohne redaktionelle Prüfung ausgespielt werden, etwa automatische Übersetzungen oder eine Vorlesefunktion. Der Hinweis steht am Beginn.
  • Auf Social Media gilt dasselbe: Der Hinweis steht sichtbar im Beitrag oder am Anfang der Caption, zusätzlich zur Plattform-Kennzeichnung.

Was wir nicht kennzeichnen

Handwerkliche Bearbeitung, die die Aussage nicht verändert: Transkription, interne Übersetzung, Rechtschreibprüfung, Entrauschen, Farb- und Belichtungskorrektur, Freistellen, Bildstabilisierung. Diese Schritte gab es vor KI genauso, sie sind Teil der Produktion und werden redaktionell verantwortet.

3. Text

Grundregel: Was ein Sprachmodell ausgibt, behandeln wir wie ungeprüftes Quellenmaterial, auch dann, wenn wir das Ausgangsmaterial selbst geschrieben haben.

Erlaubt: Ideen und Themenlisten sammeln, Interviewfragen vorbereiten, Interviews transkribieren, übersetzen, eigene Texte kürzen und zuspitzen, Varianten für Headlines und Teaser, Korrekturlesen (ersetzt kein Lektorat), Meta-Texte und Social-Snippets aus fertigen Artikeln ableiten.

Im Einzelfall, nach Rücksprache mit der Chefredaktion: Verarbeitung von umfangreichem fremdem Quellmaterial, Übertragung eines längeren Beitrags in ein anderes Format, Textbausteine in Kooperationsinhalten.

Nicht erlaubt: automatisierte Veröffentlichung ohne menschliche Prüfung, KI-Text als eigene Recherche ausgeben, von KI formulierte oder ausgeschmückte Zitate, Übernahme von Fakten ohne Gegenprüfung an einer Primärquelle.

Interviews sind bei uns Handarbeit. Zitate glätten wir behutsam und in Rücksprache mit den Interviewten. Ein Sprachmodell formuliert sie nicht um, kürzt sie nicht sinnverändernd und erfindet nichts dazu.

4. Bild und Fotografie

Erlaubt: Bearbeitung, die die Bildaussage nicht verändert: Belichtung, Farbe, Kontrast, Entrauschen, Freistellen, Entfernen kleiner technischer Störungen. Außerdem KI-gestützte Verschlagwortung im Bildarchiv.

Im Einzelfall: klar als Grafik erkennbare Illustrationen, Icons oder Hintergründe für Titelbilder und Story-Grafiken, gekennzeichnet und nur dort, wo kein Foto den Job besser macht. Wo möglich, beauftragen wir stattdessen Illustrator:innen.

Nicht erlaubt: fotorealistische KI-Bilder als Ersatz für Fotografie, auch nicht als Symbolbild. Kein Hinzufügen, Entfernen oder Erweitern von Bildelementen in redaktionellen Fotos. Keine Veränderung von Personen, ihrer Mimik oder ihres Körpers. Keine generierten Abbildungen realer Personen, auch nicht von Künstler:innen, über die wir berichten.

Ausnahme: In der Berichterstattung über KI selbst können KI-generierte Bilder gezeigt werden, wenn sie unmittelbar beim Bild gekennzeichnet sind.

5. Video und Bewegtbild

Erlaubt: automatische Untertitel (redaktionell korrigiert), transkriptbasierter Rohschnitt, Sichtung und Sortierung von Rohmaterial, Stabilisierung, Color, Entrauschen, Reframing für unterschiedliche Formate.

Im Einzelfall: generierte Grafikelemente, Übergänge oder Hintergründe in klar gestalteten Sequenzen, gekennzeichnet und getrennt erkennbar vom dokumentarischen Material.

Nicht erlaubt: Deepfakes und Face-Swap, generatives Verlängern oder Erweitern von Clips, generierte Szenen, die wie Aufnahmen eines realen Events wirken.

Unsere Interviews, Aftermovies, Festival- und Event-Videos zeigen ausschließlich Material, das wir selbst vor Ort gedreht haben.

6. Audio und Musik

Erlaubt: Entrauschen, Pegelanpassung und Verbesserung der Sprachverständlichkeit bei Interviewaufnahmen, solange der inhaltliche Gehalt unverändert bleibt und Stimmen nicht verfremdet klingen.

Im Einzelfall: KI-generierte Musik in Social-Media-Videos dort, wo sonst nur lizenzfreie Stockmusik infrage käme. Vorrang hat immer Musik von Artists, gerade in einem Magazin, das über Musik schreibt.

Nicht erlaubt: synthetische Stimmen, die realen Personen nachempfunden sind, nachgesprochene oder generierte O-Töne, Atmo und Geräusche, die es so nie gab, sowie jede Stimmverfremdung ohne Hinweis.

7. Recherche und Fakten

Sprachmodelle erzeugen Plausibilität, keine Wahrheit. Sie erfinden Namen, Daten, Line-ups, Zitate und Quellen, und sie tun das überzeugend. Deshalb gilt: Jede über KI gefundene Information wird an einer Primärquelle geprüft: bei Veranstalter:innen, Institutionen, Künstler:innen oder in Originaldokumenten. Wo wir für einen Beitrag umfangreicher mit KI-gestützter Auswertung gearbeitet haben, schreiben wir im Text dazu, wie wir vorgegangen sind.

8. Datenschutz, Rechte und Vertrauen

  • Keine personenbezogenen Daten in KI-Tools, die dafür nicht freigegeben sind: keine Kontaktdaten, keine internen Verteiler, keine Aufnahmen mit sensiblen persönlichen Inhalten.
  • Vertrauliches bleibt vertraulich. Material unter Sperrfrist, unveröffentlichte Pressetexte, Hintergrundinfos und alles, was off the record gesagt wurde, kommt in kein Tool.
  • Transkription läuft über Dienste, die unsere Daten nicht zum Training verwenden. Interviewpartner:innen sagen wir auf Nachfrage jederzeit, wie wir ihr Gespräch verarbeiten.
  • Urheberrecht. Wir laden kein Material in KI-Tools, an dem wir keine Rechte haben, und wir lassen keine Werke, Marken oder erkennbaren Handschriften einzelner Künstler:innen nachahmen.

9. Werbung, Kooperationen und Auftragsproduktionen

Bezahlte Inhalte sind bei uns als solche gekennzeichnet, unabhängig von der Frage nach KI. Diese Richtlinien gelten auch für Kooperationen und für Content, den wir für Partner:innen produzieren. Wird uns Material beigestellt, das mit KI erzeugt wurde, muss das vorab offengelegt, rechtlich abgesichert und im Beitrag gekennzeichnet sein. Andernfalls veröffentlichen wir es nicht.

10. Verantwortung und Weiterentwicklung

  • Über Fälle in der Kategorie „im Einzelfall“ entscheidet die Chefredaktion, vor der Veröffentlichung.
  • Freie Mitarbeiter:innen und Produktionspartner:innen sind an diese Richtlinien gebunden und geben beim Anbieten von Beiträgen an, wo KI im Spiel war.
  • Wir halten intern fest, wo wir KI eingesetzt haben, auch bei nicht kennzeichnungspflichtigen Schritten. So bleibt bei späterer Weiterverwendung von Material nachvollziehbar, was daran wie entstanden ist.
  • Wir prüfen diese Richtlinien mindestens halbjährlich und passen sie an neue Tools, neue Erfahrungen und die geltende Rechtslage an.

Fragen, Hinweise, Kritik

Wenn euch in einem Beitrag etwas auffällt oder ihr wissen wollt, wie ein bestimmter Inhalt entstanden ist: Schreibt uns an hello@bussimagazine.com. Wir antworten.


Stand: August 2026 · Version 1.0 · Grundlage und Vorbild: KI-Guidelines des ORF

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